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Technische Richtlinien für Gas-Installionen TRGI

In der letzten Zeit hat es in den Medien ein wenig Wirbel um die „TRGI“, die „technischen Richtlinien für Gas-Installationen“ gegeben. Die Hessenschau hat am 18.02.2010 darüber berichtet.

Nur nicht Bange machen lassen. Die Sache verhält sich wie folgt:

Wie bei allen technischen Geräten geht auch von Gasanlagen und Geräten grundsätzlich eine Gefahr aus und Sie als Eigentümer oder Betreiber haben dafür zu sorgen, daß diese so sicher wie möglich sind. Eigentümer und Betreiber sind Sie für alle Leitungen, Einrichtungen und Geräte ab dem Hauptabsperrhahn neben Ihrem Zähler.

Verursachen Sie mit Ihrem PKW einen Unfall, so werden Versicherer, gegnerische Rechtsanwälte und im Zweifel auch die Richter sehr genau prüfen, ob Sie alles getan haben was man üblicherweise tut, damit die Fahrt sicher verläuft. Dafür gibt es Listen in denen steht z.B., daß man vor Fahrtantritt prüfen muß, ob der Blinker geht. So ähnlich ist das mit der Richtlinie für Gasinstallationen. Diese listet auf, was man als sorgfältiger Eigner oder betreuender Fachmann tun muß, um seinen Pflichten gerecht zu werden. Kann man im Schadensfall nicht nachweisen, daß man diesen Pflichten nachgekommen ist, wird das ärgerlich.

Hier finden Sie eine Übersicht aller Arbeiten und Prüftätigkeiten, die aus Sicht der Fachleute, die die TRGI verfaßt haben, für Ihre Gasanlagen zu beachten sind. Es ist nicht schwer zu erkennen, daß Ihre „Gasanlage“ mehr umfaßt, als die eigentlichen Geräte, die wir vielleicht sogar schon für Sie warten. Selbstverständlich könnten Sie selber einen Blick auf die Leitungen und Absperrhähne überall im Haus werfen und einmal schnuppern. Für den Fall jedoch, daß Sie sich das nicht zutrauen oder gar nicht vor Ort sind, bieten wir Ihnen unsere fachmännischen Augen und Nasen an.

Unsere Gerätewartungskunden zahlen für diesen „Jahres-Gasscheck“ im Einfamilienhaus, selbstverständlich mit Protokoll, als Zusatzleistung am gleichen Termin einen Aufpreis von 18,00 € inkl. MwSt. Müssen wir extra für die Begehung anfahren, kommt eine Fahrtkostenpauschale von 5,60 € hinzu.

Die komplexere, alle 12 Jahre notwendige Prüfung der Anlage durch ein Fachunternehmen, also eine Dichtigkeitsprüfung mit Druckmessung, sowie eingehende Überprüfung aller Leitungen, aller Absperrhähne und aller vorhandener, auch nicht  genutzter  Anschlüsse übernehmen wir natürlich ebenfalls gerne für Sie. Viele Gasanlagen wurden seit der Erst-Installation nicht mehr auf Dichtigkeit überprüft. Nicht nur, daß dies rechtliche und versicherungstechnische Folgen haben kann – es ist auch eine große Gefahr für die Bewohner Ihrer Liegenschaft.  Nur zu häufig stoßen wir bei Arbeiten an Gasanlagen, z.B. bei der Neuinstallation von Geräten, auf Undichtigkeiten, die die Bewohner noch nicht einmal wahr genommen hatten.
Unser Aktions – Angebot für  unsere Gerätewartungs-  und  Neukunden im Einfamilienhaus: Wartungsprüfung der gesamten Gasanlage nach TRGI 12-Jahre am Gerätewartungstermin  zum Aufpreis von 100,00 € inkl. MwSt.

Für größere Liegenschaften und Termine unabhängig von einer Wartung machen wir Ihnen gerne ein Angebot. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf – Telefon 06196/7666010 oder per Mail.